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Schweizer Obstdestillate steuerlich begünstigen 
Der Schweizer Obstverband (SOV) hat am 25. Oktober seine Stellungnahme zur Totalrevision des Alkoholgesetzes eingereicht.

Der Schweizer Obstverband (SOV) hat zum Entwurf der geplanten Totalrevision des Alkoholgesetzes Stellung bezogen. Er befürwortet grundsätzlich die Aufteilung der Artikel in ein Spirituosensteuergesetz (SStG), welches die Erhebung und Kontrolle der Verbrauchssteuer auf Spirituosen und Ethanol regelt, und in ein Alkoholgesetz (AlkG), das sämtliche Handels- und Werbebestimmungen von Alkoholgetränken zusammenfassen und regeln soll. Er fordert aber insbesondere im Spirituosensteuergesetz substanzielle Anpassungen.

Annäherung an EU-Regeln
Nach Ansicht des SOV sollen mit der Totalrevision eine Benachteiligung der Schweizer Produzenten und Brennereien gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz zumindest teilweise behoben und gezielte Massnahmen zu Gunsten des Inlandmarktes eingeleitet werden. Als konkrete Massnahme schlägt der SOV deshalb vor, die Herstellung von 1000 Liter reinem Alkohol auf Basis von Obst und Beeren zu 50 % steuerlich zu begünstigen. Seit 1995 ist die inländische Spirituosenherstellung durch die verschiedenen Liberalisierungsschritte im Rahmen der WTO und der EU (Zollabbau) sowie mit der Einführung des Einheitssteuersatzes sehr stark zurückgegangen. In dieser Zeitspanne haben die inländischen Spirituosen gut 60 % Marktanteile verloren. Der Anteil Schweizer Spirituosen beträgt gerade noch 14 % von dem gesamten Spirituosenausstoss. Die Schweizer Brenner und Obstproduzenten sind dem freien Wettbewerb mit der EU ausgesetzt. Dort herrschen aber andere Verhältnisse wie z.B. eine tiefere Alkoholsteuer, tiefere Löhne, Unterstützung bei der Absatzförderung oder direkte Unterstützung von EU-Ländern in Form von Subventionen.
Weiter befürwortet der SOV die Schaffung eines Bundesamtes für Alkohol, welches sämtliche Fragen bezüglich Spirituosenund Alkoholgesetz behandelt und der direkte Ansprechpartner der Branche für Beratungen und für den Wissenstransfer sowie für Aus- und Weiterbildung ist. Schliesslich wird die Liberalisierung des Ethanolmarktes ebenfalls gutgeheissen.

Kantonale Auflagen ersetzen
Beim Alkoholgesetz (AlkG) sind die Vorschläge der EAV weniger einschneidend. Die Branche stellt sich nicht gegen dieses Gesetz, verlangt aber, dass neue Pflichten wie beispielsweise die Registrierpflicht / Bewilligung für Verkaufsstellen kostenfrei sind. Zudem darf es mit der Umsetzung dieses Gesetzes auf nationaler Ebene keine weiteren Aufl agen auf kantonaler Ebene mehr geben. Trotz der Angebotssteigerung und durch mehr Verkaufsfl ächen ist der Alkoholkonsum in den letzten Jahren gesunken. Für die Mehrheit der Konsumenten ist der Alkoholkonsum kein Problem. Grundsätzlich ist der «schädliche» Alkoholkonsum als Gesellschaftsproblem anzusehen, welcher nicht über ein Gesetz gelöst werden kann, sondern durch die Eigenverantwortung.

Werbung auch für Spirituosen
Die Schweizer Spirituosenproduktion ist gemäss Landwirtschaftsgesetz LwG von Unterstützungen explizit ausgenommen. Dies im Gegensatz zu den umliegenden EU-Ländern. Bei der nächsten Revision des LwG verlangt die Brennerei-Branche deshalb eine Gleichbehandlung aller landwirtschaftlichen Rohstoffe respektive Endprodukte. Konkret sollen auch inländische Spirituosen Unterstützungsmassnahmen (z.B. Absatzförderung) erhalten.

Die detaillierte Stellungnahme des SOV mit den Anträgen zu den beiden Gesetzen sind als pdf-Download verfügbar.

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