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Suisse Garantie
Import.
Während des ganzen Jahres sind Schweizer Früchte in den Läden erhältlich. Doch nicht jede Frucht ist jederzeit verfügbar. Um die Früchtesaison und das Angebot für die Konsumenten zu erweitern, werden Früchte importiert.
Die untenstehende Tabelle gibt Auskunft zu den importierten Mengen. Grundsätzlich dürfen jederzeit alle Früchte importiert werden. Zu gewissen Zeitpunkten müssen jedoch höhere Zölle bezahlt werden (siehe Einfuhrregelung).


Einfuhrregelung.

Gemäss GATT-Vereinbarung wurde das Dreiphasensystem durch Schutzzölle ersetzt. Während der bewirtschafteten Phase, welche jedes Jahr für jede Frucht neu definiert wird, sind diese Schutzzölle sehr hoch. Damit will man verhindern, dass die inländische Produktion durch zusätzliche Billigimporte bedrängt wird. Die Schutzzölle werden jährlich abgebaut. Für die Detailregelung der Importordnung sind die Bundesbehörden zuständig. Die Abteilung Ein- und Ausfuhr und das Bundesamt für Landwirtschaft fassen ihre Beschlüsse nach Anhörung der Branche.


Importierte Früchte 2007


t
Bananen
78 219
Orangen
63 793
Melonen
35 940
Mandarinen
42 443
Tafeltrauben
33 225
Pfirsiche/Nektarinen
28 407
Zitronen
17 259
Ananas
16 986
Erdbeeren
10 377
Tafeläpfel
5 411
Tafelbirnen
10 247
Grapefruits
8 366
Aprikosen
5 215
Kiwis
10 472
Pflaumen/Zwetschgen  
4 665
Kirschen
1 270
Himbeeren
672
Mostobst
172
Johannisbeeren
29
Brombeeren
32
Stachelbeeren
10

Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung

 

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Schweizer Früchte -
Natürlich aus der Schweiz
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