16.06.2023Verband

Stellungnahme zum Richtpreisbulletin Tafelkernobst

Am 6. Juni traf sich das Produktzentrum Tafelkernobst, um die definitiven Produzentenrichtpreise gemäss dem Vermarktungskonzept 2022/2023 festzulegen. In den Verhandlungen konnten sich die Parteien, Händler und Vertreter der Produktion nicht einig werden. Das hat zur Folge, dass zwei Preise «Empfehlung der Produktion» und «Empfehlung des Handels», festgelegt wurden, siehe Richtpreisbulletin vom 9. Juni. Die Vertreter der Produktion bedauern diese Ausgangslage und empfehlen den Produzenten mit dem Produzentenrichtpreis in die Verhandlungen mit den Abnehmern zu treten. Die Vertreter der Produktion nehmen zu den unterschiedlichen Preisen wie folgt Stellung.

Ausgangslage

Aufgrund der hohen Rückstände aus dem Jahr 2021 wurde in der ersten Vermarktungsperiode im Herbst 2022 die Richtpreise für die Ernte 2022 analog dem Vorjahr festgelegt. Die erste Schätzung einer geringeren Ernte 2022 wurde vorerst nicht berücksichtigt. Ein einziges Preiszugeständnis des Handels an die Produktion war der Nachhaltigkeitsaufschlag von 6 Rappen pro Kilogramm (NHF). Die grosse Nachfrage nach Tafelobst und die tiefen Lagerbestände unterhalb der Zielwerte führten anfangs Dezember zu einer Anpassung des festgelegten Richtpreises für die zweite Zeitperiode. Der Preis für Gala inkl. Zuschlag für Nachhaltigkeit wurde aufgrund der neuen Gegebenheiten von den Vertretern der Produktion auf 1.48 CHF/kg vorgeschlagen. Nach langen Verhandlungen mit den Handelspartnern konnte am Schluss ein Kompromiss gefunden werden. Dieser lag mit 12 Rappen unter dem vorgeschlagenen Richtpreis der Vertreter der Produktion.

Anfangs Juni waren die Vertreter der Produktion erneut gefordert, den Handelspartnern einen Kompromissvorschlag zu unterbreiten. Dabei ist man auf einen Teil der Forderung des Handels eingegangen, sich bei den Sorten Gala und Golden der ersten Klasse mit zusätzlich 2 Rappen Aktionsrabatt zu beteiligen. Jedoch auf eine Beteiligung der Produzenten mit 4 Rappen auf die Sorten der zweiten Klasse konnte nicht eingegangen werden. Aus Sicht der Vertreter der Produktion war der Vorschlag auf die Forderungen eine akzeptable und für beide Parteien passende Lösung. Die Handelspartner waren jedoch anderer Sicht und haben den Kompromissvorschlag abgelehnt. Die beiden Parteien konnten sich trotz intensiven Diskussionen nicht einig werden, was am Schluss zu den zwei definitiven Preisen «Empfehlung der Produktion» und «Empfehlung des Handels» geführt hat.

Statement von Luc Magnollay, Sprecher der Vertreter Produktion im Produktzentrum

«Es war ein schwieriges Jahr und dass kein Konsens gefunden werden konnte, ist ärgerlich», sagt Luc Magnollay. Er ist zuversichtlich, dass es Verhandlungsspielraum gibt und sich nicht alle Händler strikt an die Empfehlung des Handels halten werden. Trotz allem sollte nicht vergessen werden, dass in den Verhandlungen bis August 2022 eine Erhöhung des Zielpreises um 5 Rappen erreicht wurde, wie auch die 6 Rappen für die Nachhaltigkeit. Magnollay bleibt optimistisch, es wurde eine gute Grundlage für das Jahr 2022/23 geschaffen und er sieht die Kontroverse als eine Ausnahme und nicht als Beginn einer Konfrontation.

Statement von Jürg Hess, Präsident des Schweizer Obstverbandes und Vertreter der Produktion im Produktzentrum            

Auch Jürg Hess bedauert diese unbefriedigende Situation, er ist überzeugt, mit dem Festhalten an den Preisen dem Handel gegenüber Stärke gezeigt zu haben, dies auch in Anbetracht einer starken zukünftigen Positionierung zugunsten der Produzenten. Er ist der Meinung, mit den unterschiedlichen Preisen haben die Vertreter der Produktion eine Verhandlungsbasis geschaffen, die mehr Spielraum offenlässt als mit einem fix festgelegten Preis unter dem Marktwert. Wichtig ist für ihn, dass die Produzenten bei den Verhandlungen mit den Abnehmern auf dem definitiven Preis gemäss Empfehlung der Produktion verharren und ihre Ansprüche geltend machen.

Eine erste Forderung der Produzenten aufgrund der Uneinigkeiten ist, im zukünftigen Vermarktungskonzept die Beteiligung an der Finanzierung von Verkaufsaktionen der ersten Klasse für Äpfel und Birnen zu ändern.

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