Gesetzesentwurf zu neuen Züchtungstechnologien verhindert Innovationen
Der Schweizer Obstbau steht unter zunehmendem Druck: Klimawandel, neue Schädlinge und steigende Anforderungen an Nachhaltigkeit und Qualität verlangen innovative Lösungen. Neue Züchtungstechnologien (NZT) bieten hier ein grosses Potenzial – sowohl für robuste, resiliente oder krankheitsresistente Obst- und Beerensorten als auch für eine ressourcenschonendere Früchteproduktion.
Im Obstbau sind Krankheiten wie Feuerbrand, Schorf, Echter Mehltau oder Schädlinge wie die Kirschessigfliege existenzbedrohend. Neue Züchtungstechnologien könnten schneller gezielt Resistenzen oder Robustheit in Sorten integrieren – ohne transgenes Erbmaterial. Das ermöglicht eine deutliche Reduktion von Pflanzenschutzmitteln und eine Anpassung an sich verändernde Umweltbedingungen.
Der Schweizer Obstverband unterstützt daher den Ansatz eines eigenen Gesetzes für Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien, weist aber den vorgeschlagenen Entwurf ab. Denn der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesrats ist nicht praxistauglich und verpasst es, das Potenzial der Technologie für die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sinnvoll zu nutzen. Die geplante Gesetzesvorlage orientiert sich zu stark an der alten Gentechnikgesetzgebung von 2003 und ignoriert den wissenschaftlichen Konsens, dass NZT mindestens gleich sicher sind wie konventionelle Züchtungsmethoden.
Wenn richtig ausgestaltet, können neue Züchtungstechnologien den Schweizer Obstbau stärken, die Produktion nachhaltiger machen und gleichzeitig die Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigen. Doch dazu braucht es einen gesetzlichen Rahmen mit Augenmass, Mut zur Innovation und Vertrauen in die Landwirtschaft sowie Wertschöpfungskette, da sich die Besonderheiten der NZT am besten über Branchenlösungen regeln lassen.
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