Stellungnahme zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2023
Im Rahmen der Vernehmlassung zum Landwirtschaftlichen Verordnungspaket begrüsst der SOV alle Anpassungen, welche die Umsetzbarkeit für Produzenten und Produzentinnen vereinfacht.
Er lehnt konsequent die Streichung des Verbots zum Inverkehrbringen von Feuerbrand-Wirtspflanzen und die Senkung der Versorgungssicherheitsbeiträge auf CHF 600.- ab, um die nicht umsetzbaren Produktionssystembeiträge im Obstbau zu finanzieren.
Der SOV fordert:
- eine Anpassung der Produktionssysteme, anstatt ein Verzicht auf Fungizid nach der Blüte, erst ab dem 30. Juni.
- die Anerkennung der Branchenlösung «Nachhaltigkeit Früchte» als neues Produktionssystem für den Obstbau.
- die Liste der finanzberechtigten robusten und resistenten Sorten darf nur unter Einbezug der Branche (SOV und Swisscofel) erarbeitet werden.
Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden von den Behörden geprüft und die beschlossenen Anpassungen sollten ab 1.1.2024 in Kraft treten.
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