22.07.2026Forschung und Entwicklung

Erste Freisetzung der Schlupfwespe Ganaspis kimorum zur Bekämpfung der KEF

Das Bundesamt für Landwirtschaft koordiniert die Freilassungen der Schlupfwespe in 15 Kantonen an 35 definierten Standorten in den Jahren 2026 und 2027. Die Zucht der Nützlinge erfolgt am CABI in Delémont. Die Freilassung an den Standorten wird durch die Kantonalen Fachstellen durchgeführt. Der SOV hat die neue Verordnung des Bundes unterstützt und begleitet die Freilassungen. Mit der Freisetzung wird beabsichtigt, die Schlupfwespe Ganaspis kimorum so weit wie möglich zu verbreiten, um die KEF-Populationen langfristig zu verkleinern.

Am 1. Januar 2026 ist die neue Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte diese Verordnung am 29. Oktober 2025 verabschiedet. Gemäss dieser Verordnung dürfen im Rahmen der klassischen biologischen Bekämpfung Nützlinge zur Bekämpfung von Schadorganismen verwendet werden. Mit der klassischen biologischen Bekämpfung kann der Druck der Schädlingspopulationen verringert werden, wodurch auch die von ihnen an den Kulturen verursachte Schäden reduziert werden.

Die Verordnung sieht insbesondere die Verwendung von Ganaspis kimorum, vor, eine parasitische Schlupfwespe, die speziell die Kirschessigfliege Drosophila suzukii angreift. Die parasitische Schlupfwespe hat sich in ihrem Ursprungsgebiet in Asien parallel zur Kirschessigfliege entwickelt und ihr Lebenszyklus ist spezifisch an den der Essigfliege gebunden. Die Adulttiere von Ganaspis kimorum verlassen den Boden gegen Ende des Frühjahrs (Mai–Juni) und parasitieren die Larven von Drosophila suzukii, die sich innerhalb dieses Zeitraums auf reifen Beeren oder Früchten entwickeln.

Mit der Freisetzung wird beabsichtigt, Ganaspis kimorum so weit wie möglich zu verbreiten, um die Drosophila suzukii-Populationen langfristig zu verkleinern. Um dieses Ziel zu erreichen, beauftragte das BLW das CABI (Centre for Agriculture and Bioscience International) in Délemont mit der Produktion lebensfähiger Ganaspis kimorum-Individuen. Das CABI kann für maximal 35 Standorte produzieren, an denen jedes Jahr (2026 und 2027) im Juni / Juli eine erste Freilassung erfolgt, an die sich jeweils eine zweite Freilassung an denselben Standorten im August / September anschliesst.

Da der Lebenszyklus und somit das Überleben von Ganaspis kimorum in enger Abhängigkeit zu Drosophila suzukii stehen, erfolgen die Freilassungen in den ersten Jahren der Verbreitung an Standorten, an denen Drosophila suzukii ganzjährig vorkommt und nicht durch den Einsatz von Insektiziden miterfasst wird.  Aus diesem Grund ist es entscheidend, dass die Freilassungen in den natürlichen Lebensräumen in der Nähe der anfälligen Kulturen erfolgen.

Bei der Freisetzung von Ganaspis kimorum handelt es sich um eine zusätzliche Massnahme, die die verschiedenen Bekämpfungsstrategien für Kulturen, die von der Kirschessigfliege befallen sind, ergänzt und die der Bekämpfung in Naturgebieten in der Nähe von Kulturen dient, in denen Ganaspis kimorum Zuflucht findet.

Impressionen

Adrian Seeholzer, BBZN Hohenrain, Freilassung im Kt. LU;

Adrian Seeholzer, BBZN Hohenrain, Freilassung im Kt. LU;

Adrian Seeholzer, BBZN Hohenrain, Freilassung im Kt. LU;

Adrian Seeholzer, BBZN Hohenrain, Freilassung im Kt. LU;

Adrian Seeholzer, BBZN Hohenrain, Freilassung im Kt. LU;

Adrian Seeholzer, BBZN Hohenrain, Freilassung im Kt. LU;

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