

Neue Fachbewilligung Pflanzenschutz ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine wichtige gesetzliche Neuerung in Kraft, die auch alle Obstbaubetriebe be-trifft: Der Kauf und Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft ist künftig nur noch mit einer gültigen Fachbewilligung erlaubt. Diese Regelung ist Teil der revidierten Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) und verfolgt das Ziel, die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.
Was ändert sich konkret?
- Digitale Fachbewilligung:
Die Fachbewilligung wird in elektronischer Form ausgestellt und ist fünf Jahre gültig.
- Anerkennung bestehender Abschlüsse:
Wer bereits über einen anerkannten Abschluss wie z. B. Landwirt/in EFZ oder eine gleichwertige/höhere Ausbildung verfügt, kann diesen zwischen dem 3. Januar und 30. Juni 2026 für eine Gebühr von CHF 50.– registrieren lassen, ohne zusätzliche Prüfung, und erhält die digitale Fachbewilligung. Zur Liste der anerkannten Abschlüsse (unter Liste der akzeptierten Nachweise für den Erwerb der neuen FaBe PSM)
- Weiterbildungspflicht:
Ab 2027 muss die Fachbewilligung alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einer achtstündigen Weiterbildung (ohne Prüfung) verlängert werden. Für Personen, die ihren Abschluss vor dem 1. Januar 2000 erworben haben, gilt eine erste Weiterbildungspflicht innerhalb von drei Jahren, danach erfolgt die Erneuerung ebenfalls im Fünfjahresrhythmus. Zur Liste der Prüfungsstellen und Weiterbildungsinstitutionen
- Pflichtnachweis beim Kauf von Pflanzenschutzmittel ab 01.01.2027:
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Pflanzenschutzmittel nur noch gegen Vorlage einer gültigen digitalen Fachbewilligung verkauft werden. Auf jedem Betrieb muss ab dann mindestens eine Person eine gültige Bewilligung besitzen.
- Integriert in die Grundbildung:
Ab 2026 ist die Fachbewilligung fester Bestandteil der EFZ-Grundbildung in den Berufen der Spezialkulturen (Obstfachmann/Obstfachfrau, Gemüsegärtner/Gemüsegärtnerin), Weinfachmann/Weinfachfrau) sowie in der EFZ-Grundbildung für Landwirte/Landwirtinnen in den Fachrichtungen Ackerbau und Biologischer Pflanzenbau.
Was bedeutet das für Obstproduzierende?
Für Betriebe mit Obst- und Beerenbau ist es essenziell, frühzeitig zu klären, ob die bereits abgeschlossenen Ausbildungen anerkannt sind. Falls nicht, sollten sich Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen oder Mitarbeitende rechtzeitig zur Prüfung anmelden. Detaillierte Informationen zur Fachbewilligung, zur Registrierung und zu anerkannten Ausbildungen finden Sie auf dem offiziellen Informationsportal des Bundes.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da.

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