20.08.2026Blog, Mostobst

Anpassung des Ernteausgleichssystems für Schweizer Mostobst

In den vergangenen Wochen haben die Vertreterinnen und Vertreter der Mostobstproduktion und der Mostereien intensiv über die Zukunft des Ernteausgleichssystems (EAS) diskutiert. Im Zentrum standen die veränderten Marktbedingungen sowie die unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen.

Für die Ernte 2026 haben die Branchenpartner gemeinsam eine Lösung beschlossen. Sie schafft frühzeitig Klarheit und erhöht die Planungssicherheit. Die erarbeitete Lösung gilt nur für das Jahr 2026. Das bestehende Ernteausgleichssystem wird nach der Ernte 2026 abgelöst.

Beitrag wird neu vor der Ernte festgelegt
Neu wird der Ernteausgleichsbeitrag bereits vor der Saison festgelegt. Er wurde aufgrund der Lagerbestände, des Bedarfs sowie der Ernteschätzung berechnet.

Für die Ernte 2026 haben die Branchenpartner einen Ernteausgleichsbeitrag von CHF 7.50 pro 100 Kilogramm Mostäpfel festgelegt. Die strukturell unterversorgten Regionen AG, LU, OW/NW, SZ, ZG und ZH sind von der Beitragserhebung ausgenommen (entspricht 6 % der Gesamtmenge). Damit wird berücksichtigt, dass sich die Mostobstproduktion und der Bedarf an Mostobst je nach Region unterscheiden. Für SGA-Mostbirnen sowie Bio-Mostobst wird kein Beitrag erhoben.

Gründe für den Beitrag 2026
Für 2026 wird erneut ein gutes Mostobstjahr erwartet. Die aktuelle Vorernteschätzung liegt rund acht Prozent über der Vorjahresmenge. Gleichzeitig verändert sich der Markt für Apfelsaftprodukte: Der Absatz von Apfelsaft (100 %) ist seit mehreren Jahren rückläufig. Mit dem Ernteausgleich reagiert die Branche auf Ernteschwankungen. Es unterstützt die Mostereien dabei, grosse, über dem Bedarf liegende Mengen zu übernehmen, zu verarbeiten und gestützt abzubauen. Dies ermöglicht eine verlässliche Absatzmöglichkeit für Schweizer Mostobst – auch in ertragreichen Erntejahren.

Regionale Unterschiede werden berücksichtigt
Das Mostobstaufkommen und die Bedarfsstrukturen unterscheiden sich je nach Region deutlich. Während einige Regionen einen grossen Teil des Schweizer Mostobsts produzieren, verfügen andere über deutlich geringere Mengen. Zudem sind regionale Verarbeitungsstrukturen und Labels auf ein ausreichendes Mostobstangebot aus ihrem Einzugsgebiet angewiesen. Aus diesem Grund wird zwischen Regionen mit Beitrag und Regionen ohne Beitrag unterschieden. Die festgelegten strukturell ertragsschwächeren Regionen sind von der Beitragserhebung ausgenommen. Damit trägt die Branchenlösung den unterschiedlichen Voraussetzungen Rechnung und berücksichtigt die regionalen Bedarfsstrukturen.

Gemeinsam getragene Branchenlösung
Die Weiterentwicklung des Systems wurde nach eingehender Diskussion gemeinsam von Vertretungen der Produktion und der Mostereien beschlossen. Dabei wurden unterschiedliche Interessen und regionale Gegebenheiten sorgfältig abgewogen.

Der Beitrag bedeutet für die betroffenen Produzentinnen und Produzenten eine zusätzliche Belastung. Aus Sicht der Branchenpartner ist die Massnahme jedoch notwendig, um den aktuellen Marktbedingungen Rechnung zu tragen und die Funktionsfähigkeit des Mostobstmarkts zu unterstützen.

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