Der Nationalrat folgt dem Ständerat: Verwertungsbeiträge für Obst werden nicht gestrichen
Der Nationalrat hat in der aktuellen Beratung in der Frühlingssession 2026 zum Entlastungspaket 27 (EP27) entschieden, die Verwertungsbeiträge für die Schweizer Obstverwertung vollumfänglich beizubehalten und folgt damit dem Vorschlag des Ständerats.
Der Schweizer Obstverband (SOV) begrüsst diesen Entscheid. Er stärkt die Planungssicherheit für Produzierende und Verarbeitungsbetriebe und stabilisiert den Schweizer Markt in Jahren mit starken Ernteschwankungen. Die Verwertungsbeiträge dienen dazu, den Preis von Verarbeitungsobst zu stützen und mit Marktreserven (u. a. für Apfel- und Birnensaftkonzentrat) Angebotsschwankungen auszugleichen. Das ist besonders bei Mostobst mit starker, natürlicher Alternanz zentral.
Der Bundesrat hatte im EP27 vorgesehen, die «Förderung der Obstverwertung» komplett zu streichen. Der Ständerat hatte diese Massnahme in der Wintersession 2025 aus dem Massnahmenplan entfernt und der Nationalrat hat diesen Weg, entgegen des Vorschlags der vorberatenden Finanzkommission, bestätigt.
Das Parlament setzt damit ein starkes Zeichen für die Schweizer Obstverarbeitung. Die Verwertungsbeiträge verhindern Food Waste und halten die Verarbeitung sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze im Land. Der SOV wird sich im kommenden parlamentarischen Prozess weiter dafür einsetzen, dass dieser Entscheid in den Schlussabstimmungen bestätigt wird.
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